Leserbrief

Publiziert am: 20.09.2006 in Kategorie Musik

To: jens.balzer@berliner-zeitung.de
From: Jochen Schönfeldt
Subject: "Illegale Downloads"

Lieber Jens Balzer,

als langjähriger BerlinerZeitung Leser schätze ich die Infografiken, die Architekturberichterstattung und die klassischen ostberliner Todesanzeigen.
Geradezu bewundernswert und ein Alleinstellungsmerkmal im Tageszeitungsmarkt sind aber die immer wieder auftauchenden Leitartikel des Ersten Musikredakteurs dessen Geschmackssicherheit und Medienkompetenz einer der Hauptgründe ist, mir täglich bedrucktes Papier ins Haus tragen zu lassen.
So finde ich auch heute (wie wohl jedes Jahr zur Popkomm) auf Seite 2 eine ausführliche Berichterstattung über Aufstieg und Fall der Musikindustrie; sicherlich aufschlussreich für die interessierte Zielgruppe deren ipods überquellen von guter Musik die zu 95% nicht gekauft wurde. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/78287 )
Nun sticht mir aber schon im ersten Absatz das böse Wort "illegal" ins Auge; weiter unten ein weiteres Mal. Offenbar werden sogar Werbematerialien der Musikindustrie, vulgo Musikclips, "illegal heruntergeladen".
Wenn ich beispielsweise die neue Rapture bei Piratebay runterlade:
http://thepiratebay.org/tor/3522262/The_Rapture-Pieces_Of_The_People_We_Love
Ist das dann "illegal" ? Sozusagen strafbewehrt?  In welcher Höhe? Per welchem Gesetz?  Oder darf ich das nicht vielmehr weil es völlig völlig völlig legal ist?
Da würde ich doch mal um Aufklärung bitten. Weil sonst doch der Eindruck entstehen könnte dass das Unterbewusstsein des Redakteurs heftig bestrahlt worden sei von einer MI-Kampagne die da besagt dass "Raubkopierer" "Verbrecher" wären. Oder sollte jemand damit gedroht haben, dass die Backstage-Ausweise für die Popkomm ersatzlos wegfallen, wenn nicht mindestens zweimal "Illegale Downloads" in dem Artikel untergebracht wird? Das wäre ja nun wirklich gar zu absurd- schliesslich wurde ja schon freundlich wider besseres Wissen darauf verzichtet, im Zusammenhang mit Spiralfrog die Formulierung "'vor'programmierter Rohrkrepierer" zu verwenden...




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